VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEIT VON IDENTITÄTS- UNDAUSWEISDOKUMENTEN BIS 30. SEPTEMBER 2021
Gemäß Art. 2, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 56 vom30. April 2021 wird die Gültigkeit italienischer Ausweisdokumente mit einemAblaufdatum ab dem 31. Januar 2020 bis zum 30. September 2021 verlängert.
Für die Rückkehr nach Italien ist es ratsam, die konsularische Erklärung auszudrucken,die die Verlängerung der Gültigkeit der Dokumente bescheinigt, die im Falle des Transits auf dem Flughafen oder auf dem Landweg nützlich ist und den örtlichen Behörden im Bedarfsfall vorgelegt werden kann. Diese Erklärung ist auch auf den Webseiten der wichtigsten italienischen Konsulate in Europa in den Sprachen derjeweiligen Transitländer zu finden.
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