Normalerweise zeigt sich Armut zeitverzögert. Betroffene versuchen zuerst, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Sie reduzieren ihre Ausgaben indem sie beispielsweise beim Essen sparen, sie schieben Arztbesuche auf und suchen Hilfe in der Familie. In der Corona Krise ging alles ganz schnell. Die durch die Pandemie ausgelöste Krise trifft im März 2020 viele Menschen, die bis jetzt an der Armutsgrenze lebten und nun plötzlich in finanzieller Not sind. Es sind Selbstständige, denen alle Aufträge wegbrechen, Menschen, die im Stundenlohn oder auf Abruf arbeiten. Betroffen sind Arbeitnehmende aus Niedriglohn-Branchen wie Gastronomie oder Detailhandel wie auch Menschen, welche bereits vor der Krise in der Armut oder an der Armutsgrenze lebten. Sie alle sind Opfer der Corona-Krise und können plötzlich lebensnotwendige Ausgaben nicht mehr stemmen.
Hilfe weiterhin nötig
Einmal- oder Mehrfachbeiträge wie die Soforthilfe des SRK können helfen, Engpässe zu überbrücken und durchzuatmen. Doch dies reicht nicht aus, denn die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie treffen jene am härtesten, die bereits vorher ein sehr knappes Budget hatten. Markus Mader, Direktor des Schweizerischen Roten Kreuzes, hält fest: «Es zeichnet sich ab, dass bei vielen Betroffenen wie Working Poor, im Stundenlohn Angestellten, Familien, Alleinerziehenden, geflüchteten Menschen und Sans-Papiers, aber auch Selbstständigen eine Unterstützung wie die bisherige finanzielle Soforthilfe nicht ausreichen wird.» Das SRK unterstützt subsidiär, es kann nicht übernehmen, was als staatliche Aufgabe vorgesehen ist, und fordert Massnahmen für die systematische Unterstützung von Armutsbetroffenen und Menschen mit tiefstem Einkommen in der Schweiz, die aufgrund der Corona-Krise in Not geraten sind. Hier müssen gemäss Bundesverfassung und Gesetzen der Bund und die Kantone einspringen, nicht nur punktuell mit einmaliger Unterstützung, sondern nachhaltig während der ganzen Krise und dort, wo notwendig, darüber hinaus.
Mit «2 x Weihnachten» weiter unterstützen
Die Aktion «2 x Weihnachten» ruft die Bevölkerung dazu auf, Pakete mit Artikeln des Grundbedarfs für notleidende Menschen in der Schweiz zusammenzustellen. Bis zum 11. Januar 2021 können die Pakete portofrei per Post verschickt werden. Ein Paket kann beispielsweise Babynahrung, Mehl, Zucker, Konfitüre, Honig sowie weitere lang haltbare Lebensmittel und Körperhygieneprodukte enthalten. Die gespendeten Waren werden an armutsbetroffene Menschen in der Schweiz verteilt.
Mit einem Online-Paket können besonders verletzliche Familien in Armenien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien sowie Kirgistan unterstützt werden.
«2 x Weihnachten» ist eine gemeinsame Aktion von Coop, SRG SSR, der Schweizerischen Post und dem Schweizerischen Roten Kreuz.
Weitere Informationen: 2xweihnachten.ch