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Parlamentswahlen 2022: Briefwahl für Italiener im Ausland

Am 25. September wird in Italien gewählt, während die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger per Brief für die Listen und die Kandidaten des Auslandswahlkreises stimmen.
Parlamentswahlen 2022: Briefwahl für Italiener im Ausland
August 31, 2022
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Parlamentswahlen 2022: Briefwahl für Italiener im Ausland

Zur Information aller in der Schweiz und in Liechtenstein wohnhaften Landsleute erinnert die Italienische Botschaft in Bern daran, dass die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anlässlich der Wahlen zur Neubesetzung der Abgeordnetenkammer und des Senats der Republik, die für den 25. September 2022 vorgesehen sind, per Brief für die Listen und die Kandidaten des Auslandswahlkreises (Circoscrizione estero) stimmen. Das bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler die Wahlunterlagen an jene Wohnadresse erhalten, die sie zuvor dem zuständigen Konsulat mitgeteilt haben. Es wird deshalb daran erinnert, dass jede Änderung des Wohnsitzes dem Konsulat gemeldet werden muss.

Die Wahlunterlagen werden Mitte September 2022 verschickt. Für die Rücksendung des Umschlags mit der Stimme an das eigene Konsulat kann der im Wahlpaket enthaltene vorfrankierte Umschlag kostenlos verwendet werden. Die Stimme gilt als gültig, wenn sie bis Donnerstag, 21. September, eingeht.

Die Wahlunterlagen können nicht zugestellt werden, wenn die wählende Person ihre Adressänderung nicht im Voraus mitgeteilt hat. Das betrifft vor allem jene, die bereits beim letzten Referendum keine Wahlunterlagen erhalten haben. Bleiben die Unterlagen aus, kann die wählende Person ein Duplikat anfordern, um abstimmen zu können, und gleichzeitig die korrekte Wohnadresse melden.

Die Richtigkeit der Wohnadresse ist in jedem Fall nicht nur für die Ausübung des Wahlrechts notwendig, sondern auch für sämtliche konsularischen Dienstleistungen, angefangen bei der Ausstellung von Reisepässen und elektronischen Identitätskarten. Für die Eintragung ins AIRE (für alle, die in die Schweiz gezogen sind) oder für die Meldung einer Adressänderung wird in der Regel das Online-Programm Fast-It genutzt: eine digitale Plattform des italienischen Aussenministeriums (Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale), auf der nach der Registrierung jede Adressänderung bequem und sicher gemeldet und zugleich überprüft werden kann, was der konsularischen Vertretung vorliegt.

Schliesslich werden alle Wählerinnen und Wähler daran erinnert, dass die Stimmabgabe gemäss Artikel 48 der italienischen Verfassung persönlich und gleich, frei und geheim ist. Das Gesetz schreibt der wählenden Person dazu genaue Pflichten vor: die Pflicht, das von der Botschaft oder vom Konsulat zugesandte Wahlmaterial persönlich aufzubewahren, und das absolute Verbot, das Wahlmaterial an Dritte weiterzugeben. Die Verletzung bestimmter Wahlvorschriften zieht die in Art. 18 des Gesetzes L. 459/2001 vorgesehenen Sanktionen nach sich, der bestimmt: „1. Wer im Ausland eine der Straftaten begeht, die im Einheitstext der Gesetze mit Bestimmungen für die Wahl der Abgeordnetenkammer gemäss Dekret des Präsidenten der Republik vom 30. März 1957, Nr. 361, und späteren Änderungen vorgesehen sind, wird nach italienischem Recht bestraft. Die in Artikel 100 des genannten Einheitstextes vorgesehenen Sanktionen gelten im Fall der Briefwahl als verdoppelt.

2. Wer anlässlich der Wahlen zu den Kammern und der Referenden sowohl per Brief als auch im Wahllokal der letzten Eintragung in Italien abstimmt oder mehrmals per Brief abstimmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren und mit einer Geldstrafe von 52 Euro bis 258 Euro bestraft.“

Um stets auf dem Laufenden zu bleiben, empfiehlt es sich, die Websites der Italienischen Botschaft und des eigenen zuständigen Konsulats sowie die sozialen Kanäle

der Botschaft zu verfolgen: Facebook, Twitter, Instagram, Telegram. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft und einige konsularische Vertretungen den Newsletter fortgeführt oder wieder aufgenommen haben, mit dem sie die mit ihrer E-Mail-Adresse im Register eingetragenen Landsleute über die wichtigsten Neuigkeiten informieren.

Nachstehend die konsularischen Amtsbezirke, an die der Antrag auf Eintragung oder auf Adressänderung zu richten ist:

- Kantone Bern, Neuenburg und Freiburg: Italienische Botschaft in Bern;
- Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Jura und Aargau: Konsulat Basel
- Kantone Genf, Waadt und Wallis: Generalkonsulat Genf
- Kanton Tessin: Generalkonsulat Lugano
- Kantone Glarus, Luzern, Schaffhausen, Obwalden/Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug, Zürich, Appenzell Innerrhoden/Ausserrhoden, St. Gallen, Thurgau, Graubünden und Liechtenstein: Generalkonsulat Zürich

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